Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Alle Eigen­tü­mer und alle voll­jäh­ri­gen Bewoh­ner des Zusam­men­hau­ses sind ordent­li­che Mit­glie­der des Ver­eins. Ordent­li­che Mit­glie­der haben Stimm­recht in der Ver­eins­ver­samm­lung und sind auf­ge­for­dert sich aktiv an der Gestal­tung des Gemein­schafts­le­bens im Zusam­men­haus zu betei­li­gen. Aktu­ell hat der Ver­ein ca. 50 ordent­li­che Mit­glie­der, die als Mie­ter oder Eigen­tü­mer selbst im Zusam­men­haus woh­nen oder ihre Woh­nung im Haus ver­mie­ten. Zusätz­lich haben wir ca. 10 för­dern­de Mitglieder.

Neue Mit­glie­der ent­rich­ten eine ein­ma­li­ge Auf­nah­me­ge­bühr von 50 €. Dar­über hin­aus ist zur Zeit ein Jah­res­bei­trag in Höhe von 35 € für ordent­li­che Mit­glie­der und 20 € für för­dern­de Mit­glie­der vorgesehen.